Grundversorgung / Ersatzversorgung - Privatkunden



Informationen und Preise

Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsnetzes wohnen, Privatkunde sind und keinen anderen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, befinden Sie sich in der Grundversorgung.

Ihre Vorteile:
  • sichere und zuverlässige Stromversorgung
  • keine Mindestvertragslaufzeit

Ohne Schwachlastregelung
Verbrauchspreis:
Cent/kWh
44,46 brutto*
35,31 netto
Grundpreis:
EUR/Jahr
132,00 brutto**
110,92 netto

Mit Schwachlastregelung
  
Verbrauchspreise
    
ausserhalb der Schwachlastzeit:
Cent/kWh
44,46 brutto*
35,31 netto
innerhalb der Schwachlastzeit:
Cent/kWh
40,98 brutto*
32,39 netto
Grundpreis:
EUR/Jahr
156,00 brutto**
131,09 netto

* Brutto-Preise inklusive 2,05 Cent je kWh Stromsteuer und zur Zeit 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.
** Brutto-Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.

Der Vertrag wird unbefristet geschlossen und kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Grundlage der Grundversorgung sind:

  • unsere allgemeinen Bestimmungen für die Lieferung elektrischer Energie an Kunden der Gebrüder Eirich GmbH & Co KG
  • und die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGGV)

Änderungen in der Stromversorgung durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Juli 2005
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit  mit elektrischem Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten  Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Wichtigste Neuerung des Energierechts ist die die Unterteilung bzw. Trennung der Geschäftsbereiche Netzbetrieb und Versorgung als in sich selbständige Prozesse. Die bisherige einheitliche  Anschluss- und Versorgungspflicht des Inhabers des Verteilungsnetzes  wurde in eine Anschlusspflicht des Netzbetreibers und einer Versorgungspflicht des lokalen Grundversorgers aufgeteilt.

Aus diesem Grund traten am 07. November 2006 die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft, die die bisherige "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ablöste.

Im Zuge dieser Neuordnung des Energierechts wurde der Begriff  "Allgemeiner Tarif" durch den Begriff " Grundversorgung" ersetzt. Hierdurch ergeben sich jedoch keine Änderungen in der eigentlichen Stromversorgung. Die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung durch das Gebrüder Eirich Elektrizitätswerk gelten für alle Haushaltskunden ohne Sondervertrag.

Ersatzversorgung
Das EnWG hat neben den oben schon erwähnten Änderungen den Zustand der Ersatzversorgung geschaffen. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Haushaltskunde aus dem Niederspannungsnetz elektrischen Strom bezieht, ohne dass dieser Bezug einem Versorgungsvertrag bei irgendeinem Lieferant zugeordnet werden kann.

Die Ersatzversorgung wird vom lokalen Grundversorger  (in Hardheim und Rüdental das Gebrüder Eirich Elektrizitätswerk) durchgeführt. Die Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung sind mit denen der Grundversorgung identisch.

Die Ersatzversorgung tritt z. B. ein, wenn der bisherige Lieferant die Versorgung einstellt und kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Die Ersatzversorgung dauert höchsten drei Monate. Wird  innerhalb dieser drei Monaten kein neuer Versorgungsvertrag abgeschlossen, so fällt der betreffende Kunden automatisch in die Grundversorgung.


Downloads

Bild "Stromversorgung:acrobat.png" Allgemeine_Preisuebersicht_Grundversorgung.pdf
Bild "Stromversorgung:acrobat.png" Allgemeine_Preisuebersicht_Sondervertraege.pdf
Bild "Stromversorgung:acrobat.png" Allgemeine_Geschaeftsbedingungen.pdf
Bild "Stromversorgung:acrobat.png" SEPA-Lastschriftmandat.pdf
Bild "Stromversorgung:acrobat.png" StromGVV.pdf