Entnahme ohne Lastgangzählung
Entgelte gültig ab 01.01.2022*
Netzentgelte - Entnahme ohne Lastgangzählung
Entnahmestelle | Grundpreis | Arbeitspreis |
---|---|---|
Ohne Lastgangzählung | 30,00 Euro/Jahr | 5,17 Cent/kWh |
Elektro-Speicherheizung Schwachlastzeit (HT) | - | 3,24 Cent/kWh |
Elektro-Speicherheizung Schwachlastzeit (NT) | - | 3,24 Cent/kWh |
Elektro-Wärmepumpe Schwachlastzeit (HT) | - | 3,24 Cent/kWh |
Elektro-Wärmepumpe Schwachlastzeit (NT) | - | 3,24 Cent/kWh |
Gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) § 3 Abs. 1 Nr. 1 wird für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch von Konzessionsgemeinden ein Kommunalrabatt in Höhe von 10 % auf Preisbestandteile für den Netzzugang gewährt.
*Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die Aufschläge gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, § 17f EnWG, § 18 Abs. 1 AbLaV, die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Zusätzlich werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb erhoben, sofern die Gebrüder Eirich GmbH & Co KG diese Leistungen erbringt.