Entnahme mit Lastgangzählung



Entgelte gültig ab 01.01.2022*


Jahresleistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung

Beim Jahresleistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung sind die Entgelte für die Nutzung des Netzes abhängig von der Benutzungsdauer der Jahreshöchstleistung in einem Abrechnungsjahr. Die Jahresbenutzungsdauer wird ermittelt als Quotient aus der im Abrechnungsjahr bezogenen Arbeit in (kWh) und der zugehörigen Jahreshöchstleistung (kW), gerundet auf volle Stunden (h) / Jahr (a).

Netzentgelte - Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a

Spannungsebene
Leistungspreis
Arbeitspreis  
Mittelspannung
15,81 EUR/kWa
4,58 Cent/kWh
Umspannung Mitte-/Niederspannung
16,25 EUR/kWa
4,65 Cent/kWh
Niederspannung
16,45 EUR/kWa
4,67 Cent/kWh


Netzentgelte - Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer >= 2.500 h/a

Spannungsebene
Leistungspreis
Arbeitspreis  
Mittelspannung
113,02 EUR/kWa
0,70 Cent/kWh
Umspannung Mittel-/Niederspannung
114,96 EUR/kWa
0,72 Cent/kWh
Niederspannung
99,57 EUR/kWa
1,33 Cent/kWh



Monatsleistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung

Netzentgelte - Entnahmestellen mit Lastgangzählung

Spannungsebene
Leistungspreis
Arbeitspreis  
Mittelspannung
18,84  EUR/kW u. M.
0,70  Cent/kWh
Umspannung Mitte-/Niederspannung
19,16  EUR/kW u. M.
0,72  Cent/kWh
Niederspannung
16,60  EUR/kW u. M.
1,33 Cent/kWh

Gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) § 3 Abs. 1 Nr. 1 wird für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch von Konzessionsgemeinden ein Kommunalrabatt in Höhe von 10 % auf Preisbestandteile für den Netzzugang gewährt.


*Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die Aufschläge gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, § 17f EnWG, § 18 Abs. 1 AbLaV, die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Zusätzlich werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb erhoben, sofern die Gebrüder Eirich GmbH & Co KG diese Leistungen erbringt.