Individuelle Netzentgelte



Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (atypische Netznutzung)

Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz-/ Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesen Letzverbrauchern in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat und nicht weniger als 20 % des veröffentlichten Netzentgeltes betragen darf.

Hochlastzeitfenster 2024

Auf der Basis des Referenzzeitraumes 01. September 2022 bis 31. August 2023 wurden Hochlastzeitfenster für das Jahr 2023 ermittelt:

Mittelspannung MS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
8:15 - 9:15 Uhr
9:30 - 12:15 Uhr
entfällt
entfällt


Umspannung MS/NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
17:00 - 19:15 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt


Niederspannung NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
11:30 - 11:45 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
17:30 - 19:15 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt


Hochlastzeitfenster 2023

Auf der Basis des Referenzzeitraumes 01. September 2021 bis 31. August 2022 wurden Hochlastzeitfenster für das Jahr 2023 ermittelt:

Mittelspannung MS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
9:00 - 9:15 Uhr
9:30 - 12:15 Uhr
entfällt
entfällt
Winter
8:15 - 9:15 Uhr
9:30 - 12:15 Uhr
13:00 - 14:00 Uhr
entfällt


Umspannung MS/NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
16:15 - 19:15 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt


Niederspannung NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
13:15 - 13:30 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
11:30 - 11:45 Uhr
12:30 - 12:45 Uhr
14:15 - 14:30 Uhr
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
12:00 - 12:15 Uhr
13:30 - 13:45 Uhr
16:15 - 19:15 Uhr
entfällt


Hochlastzeitfenster 2022

Auf der Basis des Referenzzeitraumes 01. September 2020 bis 31. August 2021 wurden Hochlastzeitfenster für das Jahr 2022 ermittelt:

Mittelspannung MS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
7:45 - 8:45 Uhr
9:30 - 12:15 Uhr
entfällt
entfällt


Umspannung MS/NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
11:15 - 12:15 Uhr
17:30 - 19:00 Uhr
entfällt
entfällt


Niederspannung NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
11:00 - 11:45 Uhr
12:15 - 14:00 Uhr
14:45 - 15:00 Uhr
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
11:30 - 12:00 Uhr
17:30 - 18:45 Uhr
entfällt
entfällt


Hochlastzeitfenster 2021

Auf der Basis des Referenzzeitraumes 01. September 2019 bis 31. August 2020 wurden Hochlastzeitfenster für das Jahr 2021 ermittelt:

Mittelspannung MS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
9:30 - 10:30 Uhr
10:45 - 11:15 Uhr
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
8:30 - 8:45 Uhr
9:15 - 10:45 Uhr
11:00 - 12:00 Uhr
entfällt
Winter
8:00 - 8:45 Uhr
9:30 - 11:45 Uhr
entfällt
entfällt


Umspannung MS/NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
17:00 - 17:15 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
11:15 - 12:00 Uhr
16:45 - 18:30 Uhr
entfällt
entfällt


Niederspannung NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
12:45 Uhr - 13:00 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
15:15 - 15:30 Uhr
16:00 - 16:30 Uhr
entfällt
entfällt
Winter
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt


Hochlastzeitfenster 2020

Auf der Basis des Referenzzeitraumes 01. September 2018 bis 31. August 2019 wurden Hochlastzeitfenster für das Jahr 2020 ermittelt:

Mittelspannung MS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
8:15 - 9:00 Uhr
9:30 - 12:15 Uhr
13:00 - 13:30 Uhr
14:00 - 14:15 Uhr


Umspannung MS/NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
11:15 - 12:00 Uhr
14:00 - 14:15 Uhr
17:30 - 19:00 Uhr
entfällt


Niederspannung NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
17:45 - 18:00 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
11:15 - 12:00 Uhr
17:30 - 19:00 Uhr
entfällt
entfällt


Hochlastzeitfenster 2019

Auf der Basis des Referenzzeitraumes 01. September 2017 bis 31. August 2018 wurden Hochlastzeitfenster für das Jahr 2019 ermittelt:

Mittelspannung MS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
8:00 - 8:15 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
9:30 - 10:00 Uhr
10:45 - 11:30 Uhr
entfällt
entfällt
Winter
9:45 - 12:00 Uhr
12:45 - 13:30 Uhr
entfällt
entfällt


Umspannung MS/NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
18:45 - 19:00 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
17:30 - 19:15 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt


Niederspannung NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
11:15 - 11:30 Uhr
18:45 - 19:30 Uhr
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
11:45 - 12:00 Uhr
17:00 - 19:15
entfällt
entfällt


Hochlastzeitfenster 2018

Auf der Basis des Referenzzeitraumes 01. September 2016 bis 31. August 2017 wurden Hochlastzeitfenster für das Jahr 2018 ermittelt:

Mittelspannung MS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
11:30 - 11:45 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
7:45 - 9:00 Uhr
9:15 - 12:00 Uhr
14:15 - 14:30 Uhr
15:00 - 15:15 Uhr


Umspannung MS/NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
17:45 - 18:00 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
17:15 - 18:45 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt


Niederspannung NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
18:30 - 20:00 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt


Hochlastzeitfenster 2017

Auf der Basis des Referenzzeitraumes 01. September 2015 bis 31. August 2016 wurden Hochlastzeitfenster für das Jahr 2017 ermittelt:

Mittelspannung MS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
8:30 - 12:45 Uhr
13:45 - 14:00 Uhr
entfällt
entfällt


Umspannung MS/NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
11:30 - 12:15 Uhr
17:30 - 19:15 Uhr
entfällt
entfällt


Niederspannung NS

Jahreszeit
Zeitfenster 1
Zeitfenster 2
Zeitfenster 3
Zeitfenster 4
Frühling
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Sommer
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Herbst
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Winter
18:45 - 20:00 Uhr
entfällt
entfällt
entfällt


Bei den Zeitfenstern ist jeweils der tatsächliche Beginn und das Ende des entsprechenden ¼-h-Intervalls angegeben (z.B. 10:00 - 11:00 bedeutet ¼-h-Werte 10:15 bis 11:00).

Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Samstage, Sonntage, in Baden-Württemberg geltende gesetzliche Feiertage sowie maximal ein Brückentag und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten.


Erheblichkeitsschwelle

Um sicherzustellen, dass der Höchstlastbeitrag des Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der prognostizierten zeitgleichen Jahreshöchstlast der übrigen Entnahmen des Netzes abweichen wird, ist ein individuelles Entgelt nur dann anzubieten, wenn die voraussichtliche Höchstlast des betroffenen Letztverbrauchers innerhalb der Hochlastzeitfensters einen ausreichenden Abstand zur voraussichtlichen Jahreshöchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster aufweisen wird. Insoweit sind für die betreffenden Netzebenen prozentuale Mindestabstände (Erheblichkeitsschwellen) einzuhalten. Die jeweilige Erheblichkeitsschwelle ist prozentual anhand der Lastreduzierung zu bestimmen. Hierbei wird die Jahreshöchstlast des Netznutzers ins Verhältnis gesetzt zur höchsten Last im Hochlastzeitfenster des Netznutzers.

Netz-/Umspannebene
Erheblichkeitsschwelle
MS
20%
MS/NS
30%
NS
30%


Bagatellgrenze

Um zu verhindern, dass die mit der Bearbeitung des Antrags verbundenen Transaktionskosten der beteiligten Unternehmen die im Falle einer Genehmigung zu erzielenden Kostenreduktion übersteigen, ist ein Antrag auf Genehmigung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV nur dann genehmigungsfähig, wenn die anhand der Prognose zu erwartende Entgeltreduzierung mindestens 500,-- € beträgt.




Downloads

Bild "Netznutzung:acrobat.png" Leitfaden_Bundesnetzagentur_Stand_September_2011.pdf