Umlage für abschaltbare Lasten


Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet § 18 Abs. 1 AbLaV. Weiter Ausführungen finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber

Entgelte gültig ab 01.01.2024*

Cent/kWh (netto)
Cent/kWh (brutto)
Umlage für abschaltbare Lasten
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*Nettopreise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die angegeben Bruttopreise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Die Bruttopreise sind gerundet.