Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung - Industrie
Informationen und Preise
Für Kunden, die keine Haushaltkunden gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz sind, gelten in der Ersatzversorgung folgenden Preise. Nähere Informationen zu den Tarifen finden Sie in dieser Veröffentlichung.
Ersatzversorgung für Industriekunden mit registrierender Lastgangmessung, Niederspannung
Ersatzversorgung | |||
---|---|---|---|
Leistungspreis: | EUR/kWa | 26,17 brutto* | 21,99 netto |
Arbeitspreis HT: | Cent/kWh | 53,68 brutto* | 43,06 netto |
Arbeitspreis NT: | Cent/kWh | 53,68 brutto* | 43,06 netto |
Grundpreis: | EUR/Jahr | 655,24 brutto** | 550,62 netto |
Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energielieferungsvertrags des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Ersatzfolgeversorgung für Industriekunden mit registrierender Lastgangmessung, Niederspannung
Sollte nach Beendigung der gesetzlichen Ersatzversorgung weiterhin keine gültige Anmeldung zur Netznutzungdem vorliegen, kommt zwischen dem Kunden und der Gebrüder Eirich GmbH & Co KG ein Stromliefervertrag (Ersatzfolgeversorgung) durch schlüssiges Verhalten zustande. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Ersatzbelieferung für Industriekunden mit registrierender Lastgangmessung, Mittelspannung
Wenn Strom mit einer registrierenden Lastgangmessung aus dem Mittelspannungsnetz entnommen wird, und die Voraussetzungen der Ersatzversorgung nicht erfüllt sind, dann gibt es die Möglichkeit der Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen.
Ersatzbelieferung | |||
---|---|---|---|
Leistungspreis: | EUR/kWa | 26,17 brutto* | 21,99 netto |
Arbeitspreis HT: | Cent/kWh | 53,68 brutto* | 43,06 netto |
Arbeitspreis NT: | Cent/kWh | 53,68 brutto* | 43,06 netto |
Grundpreis: | EUR/Jahr | 655,24 brutto** | 550,62 netto |
Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
* Brutto-Preise inklusive 2,05 Cent je kWh Stromsteuer und zur Zeit 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.
** Brutto-Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.
Grundlage der Grund- und Ersatzversorgung sind:
- unsere allgemeinen Bestimmungen für die Lieferung elektrischer Energie an Kunden der Gebrüder Eirich GmbH & Co KG
- und die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGGV)
Änderungen in der Stromversorgung durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Juli 2005
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit elektrischem Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Wichtigste Neuerung des Energierechts ist die die Unterteilung bzw. Trennung der Geschäftsbereiche Netzbetrieb und Versorgung als in sich selbständige Prozesse. Die bisherige einheitliche Anschluss- und Versorgungspflicht des Inhabers des Verteilungsnetzes wurde in eine Anschlusspflicht des Netzbetreibers und einer Versorgungspflicht des lokalen Grundversorgers aufgeteilt.
Aus diesem Grund traten am 07. November 2006 die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft, die die bisherige "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ablöste.
Im Zuge dieser Neuordnung des Energierechts wurde der Begriff "Allgemeiner Tarif" durch den Begriff " Grundversorgung" ersetzt. Hierdurch ergeben sich jedoch keine Änderungen in der eigentlichen Stromversorgung. Die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung durch das Gebrüder Eirich Elektrizitätswerk gelten für alle Haushaltskunden ohne Sondervertrag.
Ersatzversorgung
Das EnWG hat neben den oben schon erwähnten Änderungen den Zustand der Ersatzversorgung geschaffen. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Haushaltskunde aus dem Niederspannungsnetz elektrischen Strom bezieht, ohne dass dieser Bezug einem Versorgungsvertrag bei irgendeinem Lieferant zugeordnet werden kann.
Die Ersatzversorgung wird vom lokalen Grundversorger (in Hardheim und Rüdental das Gebrüder Eirich Elektrizitätswerk) durchgeführt. Die Bedingungen Ersatzversorgung sind mit denen der Grundversorgung identisch.
Die Ersatzversorgung tritt z. B. ein, wenn der bisherige Lieferant die Versorgung einstellt und kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Die Ersatzversorgung dauert höchsten drei Monate. Wird innerhalb dieser drei Monaten kein neuer Versorgungsvertrag abgeschlossen, so fällt der betreffende Kunden automatisch in die Grundversorgung.
]Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit elektrischem Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Wichtigste Neuerung des Energierechts ist die die Unterteilung bzw. Trennung der Geschäftsbereiche Netzbetrieb und Versorgung als in sich selbständige Prozesse. Die bisherige einheitliche Anschluss- und Versorgungspflicht des Inhabers des Verteilungsnetzes wurde in eine Anschlusspflicht des Netzbetreibers und einer Versorgungspflicht des lokalen Grundversorgers aufgeteilt.
Aus diesem Grund traten am 07. November 2006 die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft, die die bisherige "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ablöste.
Im Zuge dieser Neuordnung des Energierechts wurde der Begriff "Allgemeiner Tarif" durch den Begriff " Grundversorgung" ersetzt. Hierdurch ergeben sich jedoch keine Änderungen in der eigentlichen Stromversorgung. Die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung durch das Gebrüder Eirich Elektrizitätswerk gelten für alle Haushaltskunden ohne Sondervertrag.
Ersatzversorgung
Das EnWG hat neben den oben schon erwähnten Änderungen den Zustand der Ersatzversorgung geschaffen. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Haushaltskunde aus dem Niederspannungsnetz elektrischen Strom bezieht, ohne dass dieser Bezug einem Versorgungsvertrag bei irgendeinem Lieferant zugeordnet werden kann.
Die Ersatzversorgung wird vom lokalen Grundversorger (in Hardheim und Rüdental das Gebrüder Eirich Elektrizitätswerk) durchgeführt. Die Bedingungen Ersatzversorgung sind mit denen der Grundversorgung identisch.
Die Ersatzversorgung tritt z. B. ein, wenn der bisherige Lieferant die Versorgung einstellt und kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Die Ersatzversorgung dauert höchsten drei Monate. Wird innerhalb dieser drei Monaten kein neuer Versorgungsvertrag abgeschlossen, so fällt der betreffende Kunden automatisch in die Grundversorgung.
Downloads
Allgemeine_Preisuebersicht_Grundversorgung.pdf
Allgemeine_Geschaeftsbedingungen.pdf
SEPA-Lastschriftmandat.pdf
StromGVV.pdf