Entnahme mit Lastgangzählung
Entgelte gültig ab 01.01.2024*
Jahresleistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung
Beim Jahresleistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung sind die Entgelte für die Nutzung des Netzes abhängig von der Benutzungsdauer der Jahreshöchstleistung in einem Abrechnungsjahr. Die Jahresbenutzungsdauer wird ermittelt als Quotient aus der im Abrechnungsjahr bezogenen Arbeit in (kWh) und der zugehörigen Jahreshöchstleistung (kW), gerundet auf volle Stunden (h) / Jahr (a).
Netzentgelte - Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a
Spannungsebene | Leistungspreis | Arbeitspreis |
---|---|---|
Mittelspannung | 18,18 EUR/kWa | 6,99 Cent/kWh |
Umspannung Mitte-/Niederspannung | 18,36 EUR/kWa | 7,05 Cent/kWh |
Niederspannung | 22,13 EUR/kWa | 7,01 Cent/kWh |
Netzentgelte - Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer >= 2.500 h/a
Spannungsebene | Leistungspreis | Arbeitspreis |
---|---|---|
Mittelspannung | 166,17 EUR/kWa | 1,07 Cent/kWh |
Umspannung Mittel-/Niederspannung | 167,90 EUR/kWa | 1,07 Cent/kWh |
Niederspannung | 142,51 EUR/kWa | 2,19 Cent/kWh |
Monatsleistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung
Netzentgelte - Entnahmestellen mit Lastgangzählung
Spannungsebene | Leistungspreis | Arbeitspreis |
---|---|---|
Mittelspannung | 27,70 EUR/kW u. M. | 1,07 Cent/kWh |
Umspannung Mitte-/Niederspannung | 27,98 EUR/kW u. M. | 1,07 Cent/kWh |
Niederspannung | 23,75 EUR/kW u. M. | 2,19 Cent/kWh |
Gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) § 3 Abs. 1 Nr. 1 wird für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch von Konzessionsgemeinden ein Kommunalrabatt in Höhe von 10 % auf Preisbestandteile für den Netzzugang gewährt.
*Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die Aufschläge gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, § 17f EnWG, § 18 Abs. 1 AbLaV, die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Zusätzlich werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb erhoben, sofern die Gebrüder Eirich GmbH & Co KG diese Leistungen erbringt.