Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)



Mit der Umlage nach dem KWK-G wird die ressourcenschonende Erzeugung von Strom durch Wärme gefördert. Die aus dem KWK-G entstehenden Mehrbeslastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.


Entgelte gültig ab 01.01.2024*

Letztverbrauchergruppe
Cent/kWh (netto)
Cent/kWh (brutto)
Nichtprivilegierte Letztverbräuche
0,275
0,327

Für privilegierte Letztverbräuche gelten Sonderregelungen.


*Nettopreise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die angegeben Bruttopreise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Die Bruttopreise sind gerundet.